Online-Nachricht - Mittwoch, 20.02.2019

"Digitalsteuer" | Steuernachforderungen bei Onlinehändlern (bevh)

Der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) macht auf eine zurzeit von einigen Finanzämtern praktizierte Vollzugspraxis aufmerksam, wonach Mittelständler zur Zahlung einer Digitalsteuer herangezogen werden sollen.

Hierzu führt der bevh u.a. weiter aus:

  • Bei einzelnen Finanzämtern, so etwa in Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, lässt sich neuerdings eine veränderte Vollzugspraxis beobachten: Onlinemarketing unter Einschaltung von nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen wird nicht mehr als Dienstleistung, sondern als "Nutzungsüberlassung von Rechten und ähnlichen Erfahrungen" i.S.v. § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG deklariert. Einkünfte daraus wären dann mit einem Steuersatz von 15 % quellensteuerpflichtig i.S. des § 50a EStG.

  • Betroffene Unternehmen sehen sich damit völlig überraschend erheblichen Nachforderungen für mehrere Jahre ausgesetzt. Da diese nicht vorhersehbar waren, wurden auch keine Rücklagen gebildet.

  • bevh-Hauptgeschäftsführer Christoph Wenk-Fischer fordert daher gegen diese Verwaltungspraxis ein Einschreiten des BMF.

  • Mit hatte das BMF bereits zu vergleichbaren Regelungen hinsichtlich Computersoftware und Datenbanken Stellung bezogen. Mit einer entsprechenden Ergänzung und Klarstellung könnte das Ministerium der deutschen E-Commerce-Branche schnell nötige Rechtssicherheit und Verlässlichkeit zurückgeben.

Hinweis:

Wie das Handelsblatt in seiner heutigen Ausgabe v. berichtet, bringt die Verwaltungspraxis dem BMF zufolge nicht den gewünschten Erfolg. Denn nach dem DBA-Irland müssten gezahlte Quellensteuern dorthin zurückfließen, sodass der deutsche Fiskus keine Mehreinahmen erzielen würde.

Quelle: bevh, Pressemitteilung v. 19.2.2019 sowie Handelsblatt v. , Printausgabe S. 9 (il).

Fundstelle(n):
NWB CAAAH-07988