Online-Nachricht - Dienstag, 19.02.2019

Gesetzgebung | Sozialplan für Brexit (hib)

Die von der Bundesregierung geplanten Übergangsregelungen für die Sozialversicherungen im Falle eines ungeordneten Brexit werden von Experten begrüßt. Das ist das Ergebnis einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am .

Gegenstand der Anhörung war ein Gesetzentwurf (BT-Drucks. 19/7376) der Bundesregierung, der britische und deutsche Bürger vor Nachteilen in ihrer sozialen Absicherung schützen soll, falls Großbritannien am ohne Austrittsabkommen aus der EU austritt.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb unter anderem vor, dass Personen, die vor dem Austritt in der deutschen gesetzlichen Renten- oder Krankenversicherung versichert waren, nicht allein wegen des Austritts ihren Versicherungsstatus verlieren.

In der Rentenversicherung soll die Versicherungspflicht oder die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung in den ersten fünf Jahren nach dem Austritt bestehen bleiben. Auszubildende sollen auch nach dem Austritt für einen in Großbritannien bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG erhalten.

Auch auf Einbürgerungsverfahren soll sich ein No-Deal-Austritt Großbritanniens nicht negativ auswirken.

Quelle und vollständige Meldung: hib - heute im bundestag Nr. 176 (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-07847