Online-Nachricht - Montag, 18.02.2019

Brexit | Vorbereitung auf ein No-Deal-Szenario (Kommission)

Angesichts der Gefahr, dass das Vereinigte Königreich die EU am ohne Austrittsabkommen verlässt ("No-Deal-Szenario"), hat die Europäische Kommission am ihre Informationskampagne für EU-Unternehmen im Bereich Zoll und indirekte Steuern (z.B. Mehrwertsteuer) intensiviert.

Die am eingeleitete Kampagne ist Teil der laufenden Bemühungen der Kommission, Vorbereitungen für einen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union ohne Austrittsabkommen zu treffen. Dies steht im Einklang mit den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Artikel 50) vom Dezember 2018, in denen eine intensivere Vorsorge auf allen Ebenen gefordert worden war.

Die Kampagne dient dazu, Unternehmen, die nach dem 30. März weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben wollen, darüber zu informieren, was sie für einen möglichst reibungslosen Übergang tun müssen. Um erhebliche Störungen zu vermeiden, ist es unerlässlich, dass sich die EU-Unternehmen auf den Moment vorbereiten, in dem das Vereinigte Königreich zu einem Drittland wird.

Bei der Kampagne geht es darum, Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, zu sensibilisieren. Um sich auf ein No-Deal-Szenario vorzubereiten und weiter Handel mit dem Vereinigten Königreich treiben zu können, sollten diese Unternehmen

  • prüfen, ob sie über die notwendigen technischen und personellen Kapazitäten verfügen, um Zollverfahren und -vorschriften, z.B. im Bereich der Präferenzursprungsregeln‚ anzuwenden;

  • erwägen‚ falls das Vereinigte Königreich Teil ihrer Lieferkette ist, verschiedene zollrechtliche Bewilligungen einzuholen und sich registrieren zu lassen, um ihre Handelsgeschäfte zu erleichtern;

  • Kontakt mit ihrer nationalen Zollbehörde aufnehmen‚ um zu erfahren, welche weiteren Vorbereitungen sie treffen können.

Hinweis:

Den Unternehmen stehen seit dem eine Reihe von Unterlagen zur Verfügung, darunter eine einfache 5-Punkte-Checkliste, die einen Überblick über die zu ergreifenden Maßnahmen bietet. Das Informationsmaterial ist in allen EU-Sprachen verfügbar.

Weitere Informationen der Kommission:

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. 18.2.2019 (il)

Fundstelle(n):
NWB IAAAH-07746