Online-Nachricht - Freitag, 15.02.2019

Umsatzsteuer | Elektronische Übermittlung von ZM (BZSt)

Die Datensatzbeschreibung für die Massendatenschnittstelle ELMA5 zur elektronischen Übermittlung von zusammenfassenden Meldungen nach § 18a UStG an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird geändert. Hierauf macht die Behörde aktuell aufmerksam.

Ab dem müssen Lieferdatensätze für die ZM in den beiden ersten Stellen des Datenfeldes "USt-IdNr. des EU-Unternehmers" zwingend ein zulässiges Länderkennzeichen enthalten.

Die zulässigen Länderkennzeichen hat das BZSt auf seiner Homepage aufgelistet.

Quelle: BZSt online (il)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-07607