Online-Nachricht - Donnerstag, 14.02.2019

Verbraucherschutz | Neue Vorschriften für Online-Plattformen (EU-Kommission)

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Europäische Kommission haben am eine politische Einigung über Vorschriften erzielt, die ein faires, transparentes und berechenbares Geschäftsumfeld für Unternehmen und Händler bei der Nutzung von Online-Plattformen schaffen sollen.

Die Vorschriften enthalten folgende Punkte:

  1. Verbot bestimmter unlauterer Praktiken

    • Keine plötzlichen, unbegründeten Kontensperrungen:
      Nach den neuen Vorschriften können digitale Plattformen ein Verkäuferkonto nicht mehr ohne triftigen Grund und Einspruchsmöglichkeiten sperren. Außerdem muss die Plattform das Verkäuferkonto wieder freischalten, wenn die Sperrung irrtümlich erfolgt ist.

    • Klare und verständliche Bedingungen und Vorankündigung von Änderungen:
      Die Geschäftsbedingungen müssen leicht verfügbar und in klarer und verständlicher Sprache abgefasst sein. Wenn diese Bedingungen geändert werden, muss dies mindestens 15 Tage vorab angekündigt werden, damit die Unternehmen ihre Geschäftspraktiken an diese Änderungen anpassen können. Erfordern diese eine komplexe Anpassung, verlängern sich die Kündigungsfristen.

  2. Mehr Transparenz bei Online-Plattformen

    • Transparentes Ranking:
      Marktplätze und Suchmaschinen müssen die wichtigsten Parameter offenlegen, die sie für das Ranking von Waren und Dienstleistungen auf ihrer Website verwenden, damit die Verkäufer wissen, wie sie ihre Präsenz optimieren können. Die Vorschriften sollen den Verkäufern helfen und die Manipulation des Rankingsystems vermeiden.

    • Obligatorische Offenlegung einer Reihe von Geschäftspraktiken:
      Einige Online-Plattformen bieten nicht nur einen Marktplatz, sondern sind gleichzeitig selbst Verkäufer auf demselben Marktplatz. Nach den neuen Transparenzvorschriften müssen die Plattformen alle Vorteile offenlegen, die sie ihren eigenen Produkten gegenüber jenen Dritter möglicherweise geben. Ferner müssen sie offenlegen, welche Daten sie erheben und wie sie sie nutzen, insbesondere wie diese Daten an andere Geschäftspartner weitergegeben werden. Für personenbezogene Daten gelten die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung.

  3. Neue Wege zur Streitbeilegung

    • Bearbeitung von Beschwerden:
      Alle Plattformen müssen ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten, um gewerbliche Nutzer zu unterstützen. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind nur kleinste Plattformen nach Mitarbeiterzahl bzw. Umsatz.

    • Mediatoren:
      Die Plattformen werden den Unternehmen mehr Möglichkeiten bieten müssen, potenzielle Probleme mithilfe Mediatoren zu lösen. Dies wird dazu beitragen, mehr Probleme außergerichtlich zu lösen, und somit Unternehmen Zeit und Geld sparen.

  4. Durchsetzung

    Unternehmensverbände werden in der Lage sein, die Plattformen vor Gericht zu bringen, um eine etwaige Nichteinhaltung der Vorschriften zu beenden. Dies wird dazu beitragen, die Angst vor Vergeltungsmaßnahmen zu überwinden, und die Kosten von Gerichtsverfahren für einzelne Unternehmen senken, wenn die neuen Vorschriften nicht eingehalten werden. Darüber hinaus können die Mitgliedstaaten bei Bedarf Behörden benennen, die Durchsetzungsbefugnisse besitzen und an die sich Unternehmen wenden können.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 14.2.2019 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-07526