Arbeitshilfe Mai 2021

„Betreibenlassen“ i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG im Falle des sog. Contractingtuelles Thema

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Setzt ein „Betreibenlassen“ i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG im Falle des sog. Contracting voraus, dass aufgrund außerhalb des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bestehender Verpflichtungen

- der Contractor den in der Biogasanlage (Blockheizkraftwerk) erzeugten Strom in das von dem Contracting-Nehmer betriebene Stromnetz einzuspeisen und

- der Contracting-Nehmer den Strom --z.B. zur Leistung an Letztverbraucher in räumlichem Zusammenhang-- abzunehmen hat?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB VAAAH-07438