Arbeitshilfe Mai 2019

Steuerfreiheit für Schwimmschulen

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1. Sind Umsätze einer GbR aus dem Betrieb einer Schwimmschule nach nationalem Umsatzsteuerrecht steuerfrei?

2. Ergibt sich die Steuerbefreiung der Umsätze aus Kinderschwimmkursen (ist die Vermittlung grundlegender Schwimmtechniken Schulunterricht?) aus Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL?

3. Findet die Steuerbefreiung nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL nicht nur für den von einem Einzelunternehmer, sondern auch für den durch die Gesellschafter einer GbR erteilten Unterricht Anwendung?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB SAAAH-07426