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Anhang 7 Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren 2021
A. Berücksichtigung von Freibeträgen beim Lohnsteuerabzug (sog. Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren)
1. Allgemeines
Folgende Aufwendungen können als Freibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden:
Werbungskosten, vgl. Abschnitt B
Sonderausgaben (ohne Vorsorgeaufwendungen), vgl. Abschnitt C
Außergewöhnliche Belastungen, vgl. Abschnitt D
Freibeträge für Beschäftigungsverhältnisse in privaten Haushalten, für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen vgl. Abschnitt E
Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf für Kinder, für die kein Anspruch auf Kindergeld oder vergleichbare Leistungen besteht (sog. Auslandskinder, vgl. Abschnitt F)
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei verwitweten Arbeitnehmern im Todesjahr des Ehegatten und im Folgejahr vgl. Abschnitt G
Verluste aus anderen Einkunftsarten, vgl. Abschnitt H.
Es gibt aber nicht nur Freibeträge, sondern auch Hinzurechnungsbeträge (vgl. „Hinzurechnungsbetrag beim Lohnsteuerab...