Online-Nachricht - Montag, 04.02.2019

Finanzverwaltung NRW | Prüffelder 2019 (OFD)

Die Oberfinanzdirektion NRW hat die Prüffelder für das Kalenderjahr 2019 veröffentlicht.

Hierzu führt die OFD NRW weiter aus:

  • Im Kalenderjahr 2019 werden durch die Finanzämter die zentralen Prüffelder „Prüfung der Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und § 18 EStG“ sowie "Verlustabzug bei Körperschaften gem. § 8c KStG" bearbeitet.

  • Die für das Kalenderjahr 2019 von den Finanzämtern ausgewählten dezentralen Prüffelder ergeben sich aus der Tabelle, die die OFD auf ihrer Homepage veröffentlicht hat.

  • Sofern Ihr Fall von einem Prüffeld betroffen ist, reichen Sie bitte zur beiderseitigen Arbeitserleichterung die notwendigen Unterlagen und Angaben direkt mit Abgabe der Steuererklärung ein. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Hinweis:

Die Liste der Prüffelder für das Kalenderjahr 2019 können Sie auf der Homepage der OFD NRW einsehen.

Quelle: OFD NRW online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB AAAAH-06635