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BFH 22.08.2018 II R 51/15, StuB 3/2019 S. 133

Erbschaft-/Schenkungsteuer | Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG durch die Fiktion nach § 10 Abs. 3 ErbStG

(1) Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung. (2) Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten dessen Alleinerbe, steht der fingierte Fortbestand von Zugewinnausgleichsforderung und -verbindlichkeit nach § 10 Abs. 3 ErbStG der Berichtigung des Kapitalwerts des als Vorerwerb anzusetzenden Nutzungsvorteils nicht entgegen (Bezug: § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 15 Abs. 1 BewG; § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 3, § 11, § 14 ErbStG).

Praxishinweise

In der zinslosen Gewährung eines Darlehens liegt eine freigebige Zuwendung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG. Ob eine Kapitalüberlassung aus schenkungsteuerrechtlicher ...

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