Online-Nachricht - Mittwoch, 30.01.2019

Verbraucherschutz | Grenzüberschreitender elektronischer Handel (EU-Parlament)

Das Europäische Parlament und der Rat erzielten am eine vorläufige Einigung über die von der Europäischen Kommission im Dezember 2015 vorgelegten Vorschläge über den Online-Verkauf von Waren und die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen.

Die Kommission begrüßte die vorläufige Einigung. „Der Schutz der Verbraucher in der gesamten EU wird verbessert. Wenn beispielsweise digitale Inhalte (Musik, Software usw.) fehlerhaft sind, haben die Verbraucher jetzt Anspruch auf Entschädigung. Künftig haben sie auch mehr Zeit um nachzuweisen, dass eine erworbene Ware zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft war. Für ein defektes Produkt gelten EU-weit dieselben Entschädigungsmöglichkeiten (Preisnachlässe, Erstattungen usw.). Die Unternehmen werden von mehr Rechtssicherheit und einem fairen Wettbewerb profitieren“, so Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt‚ und EU-Justizkommissarin Věra Jourová.

Hinweis:

Die Texte müssen jetzt vom Europäischen Parlament und vom Rat förmlich angenommen werden. Im Anschluss daran werden die Richtlinien im EU-Amtsblatt veröffentlicht und 20 Tage später in Kraft treten.

Quelle: Europäische Kommission, Pressemitteilung v. 29.1.2019 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB EAAAH-06275