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NWB Nr. 5 vom Seite 243

Alleinerziehenden-Freibetrag bleibt unverändert

Die [i]hib – heute im Bundestag, Nr. 69/2019 v. 21.1.2019 Bundesregierung plant derzeit keine Gesetzesinitiativen zur Erhöhung des Freibetrags für Alleinerziehende, der zuletzt für den Veranlagungszeitraum 2015 von 1.308 € auf 1.908 € erhöht wurde. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Drucks. 19/6779) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 19/6381) mit. Den Freibetrag erhalten rund 1,3 Millionen Steuerpflichtige. Die geschätzten jährlichen steuerlichen Mindereinnahmen werden von der Bundesregierung mit rund 600 Mio. € angegeben. Eine Anhebung des Freibetrags um 20 % würde nach Berechnungen der Regierung zu Steuermindereinnahmen von 170 Mio. € führen. Eine Erhöhung um 50 % würde zu Mindereinnahmen von 280 Mio. € und eine Verdoppelung zu Mindereinnahmen von 550 Mio. € führen.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist derzeit auch keine Anhebung der sog. steuerlichen Übungsleiterpauschale sowie anderer Freibeträge geplant.

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