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FG Münster 31.10.2018 7 K 1015/18 Kg, NWB 5/2019 S. 234

Einkommensteuer | Verspätete Anzeige führt nicht zur Versagung des Kindergeldanspruchs

Das entschieden, dass eine weiterführende Ausbildung in Form eines Masterstudiums noch als Teil der Erstausbildung zu qualifizieren sein kann, wenn die Ausbildungsabschnitte in einem engen sachlichen Zusammenhang zueinanderstehen und in engem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt werden.

Anmerkung:

Im Streitfall hat die Familienkasse die Gewährung des Kindergelds für die Zeit des Masterstudiums abgelehnt, weil der Sohn der Klägerin S. 235bereits eine erste Berufsausbildung bzw. ein Erststudium abgeschlossen habe. Es fehle an einem engen zeitlichen Zusammenhang, weil der Sohn nicht spätestens im Folgemonat nach Abschluss seiner ersten berufsqualifizierenden Ausbildungsmaßnahme eine Bewerbung nachgewiesen bzw. keine schriftliche Erklärung abgegeben habe, sich z...

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