Online-Nachricht - Montag, 21.01.2019

Zivilrecht | Umschuldung von Baukrediten - Bearbeitungskosten für Treuhandaufträge (vzbv)

Lösen Kunden ihren Immobilienkredit durch eine andere Bank ab, darf die bisherige Bank kein Entgelt dafür verlangen, dass sie die Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf den neuen Kreditgeber überträgt. Auf ein entsprechendes I-19 U 27/18 (nicht rechtskräftig) macht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) aktuell aufmerksam.

Sachverhalt: Das Preisverzeichnis der Kreissparkasse Steinfurt sah ein Bearbeitungsentgelt von 100 € für "Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen" vor. Kunden, die ihren Immobilienkredit ablösen und zu einer anderen Bank wechseln wollten, sollten das Entgelt dafür zahlen, dass die Bank die bestehende Grundschuld im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf die neue Bank überträgt.

Das OLG Hamm schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass Kreditinstituten für die Treuhandabwicklung der Grundschuldübertragung kein Entgelt zusteht:

  • Es gehöre zu ihren nebenvertraglichen Pflichten, dem Kunden den Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut zu ermöglichen und die dafür benötigten Sicherheiten gegen Treuhandauflagen freizugeben.

  • Deshalb handle es sich nicht um eine Sonderleistung für Kunden, die sich ein Kreditinstitut extra vergüten lassen könne.

Hinweis:

Bearbeitungskosten für Treuhandaufträge von 100 € und mehr verlangen derzeit noch viele Banken und Sparkassen. Ob betroffene Bankkunden das Entgelt zurückfordern können, dürfte mit dem Urteil des OLG Hamm allerdings noch nicht endgültig entschieden sein. Die Richter ließen die Revision beim BGH zu und verwiesen auf die uneinheitliche Rechtsprechung: Im Jahr 2009 hatte das OLG Köln ein vergleichbares Treuhandentgelt für zulässig erklärt.

Der Volltext der Entscheidung ist auf der Homepage des vzbv veröffentlicht.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAH-05437