Online-Nachricht - Montag, 21.01.2019

Europa | Abkehr von einstimmiger EU-Steuerpolitik (Kommission)

Die EU-Kommission hat am eine Debatte über die Reform des Beschlussfassungsverfahrens in der EU-Steuerpolitik angestoßen.

Hintergrund: Gegenwärtig müssen die Mitgliedstaaten in diesem Bereich einstimmig beschließen. Oftmals kann jedoch bei wichtigen Steuerinitiativen keine Einstimmigkeit erzielt werden, und wenn doch, führt sie mitunter zu kostspieligen Verzögerungen und suboptimalen politischen Ergebnissen.

Hierzu führt die EU-Kommission u.a. weiter aus:

  • In der am veröffentlichten Mitteilung schlägt die Kommission einen Fahrplan vor, um in bestimmten Bereichen der gemeinschaftlichen Steuerpolitik schrittweise und gezielt zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit (BQM) im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens überzugehen, wie es bereits in den meisten anderen Politikbereichen der EU üblich ist. Diese Möglichkeit ist in den EU-Verträgen vorgesehen.

  • Bei der Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit wären die Mitgliedstaaten in der Lage, schnellere, wirksamere und demokratischere Kompromisse in Steuerangelegenheiten zu finden. Das ordentliche Gesetzgebungsverfahren würde darüber hinaus sicherstellen, dass das Europäische Parlament einen konkreten Beitrag zu steuerpolitischen Beschlüssen leisten könnte, wodurch die Ansichten der Bürger besser vertreten und die Rechenschaftspflicht erhöht würde.

Hinweis:

Die Kommission fordert nun die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und alle Interessenträger auf, in einen konstruktiven Dialog über die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit in der Steuerpolitik der EU einzutreten und zeitnah einen pragmatischen Ansatz für eine entsprechende Umsetzung auszuarbeiten.

Weitere Informationen zum Thema hat die EU-Kommission auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Lesen Sie hierzu auch den JUVE Steuermarkt-Artikel: "Vom Einstimmigkeits- zum Mehrheitsprinzip: Das halten Steuerrechtler von den EU-Plänen".

Quelle: EU-Kommission online (il)

Fundstelle(n):
NWB YAAAH-05402