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Gesetzgebung | Brexit-Übergangsgesetz beschlossen (Bundestag)
Der Bundestag hat am das sog. Brexit-Übergangsgesetz - BrexitÜG (BT-Drucks. 19/5313) auf Empfehlung des Ausschusses für die Angelegenheiten der EU (BT-Drucks. 19/7087) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Vorhaben sieht die Anwendung des Unionsrechts auf Großbritannien für eine Übergangszeit zwischen dem geplanten Austritt am bis zum vor.
Hintergrund: Am hat das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland den Europäischen Rat von seiner Absicht unterrichtet, aus der EU und der Europäischen Atomgemeinschaft auszutreten, und leitete damit offiziell das Verfahren nach Artikel 50 des Vertrags über die EU ein. Danach endet die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs am . Das geplante Abkommen über den Austritt des Ve...