Online-Nachricht - Donnerstag, 17.01.2019

Grundsteuer | Aufhebung der gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfeststellung (BMF)

Das BMF hat die gleich lautenden Erlasse zur Aufhebung der gleich lautenden Erlasse zur vorläufigen Einheitswertfeststellung und zur vorläufigen Festsetzung des Grundsteuermessbetrags v. veröffentlicht (.

Hintergrund: Seit den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder v. (BStBl I S. 490) werden Feststellungen der Einheitswerte für Grundstücke sowie Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags und seit dem (BStBl I S. 439) auch für Einheitswertfeststellungen der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft vorläufig durchgeführt. Wegen der Entscheidung des (BGBl. I S. 531) besteht hierfür kein Anlass mehr.

Die gleich lautenden Erlasse vom (BStBl I S. 439) werden daher mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Hinweis:

Der Erlass ergeht im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder.

Der Erlass wurde auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-05205