Online-Nachricht - Mittwoch, 16.01.2019

Grundsteuer | Gespräche zur Grundsteuer-Reform (hib)

Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte am in der Sitzung des Finanzausschusses, das nächste Treffen mit der Länderfinanzministern werde am 1. Februar stattfinden. Es gebe einen "sehr engen Takt" bei den Gesprächen.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Urteil v. 18.4.2018 die für die Erhebung der Grundsteuer herangezogene Einheitsbewertung als verfassungswidrig erachtet und den Gesetzgeber verpflichtet, spätestens bis zum eine Neuregelung vorzunehmen.

Derzeit sind zwei Modelle für die Neuregelung im Gespräch. An eine Abschaffung der Grundsteuer sei nicht gedacht, hieß es von der Regierung auf Fragen aus den Fraktionen.

Ansichten der Fraktionen:

  • Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, die Grundsteuer als wichtige Einnahmequelle der Kommunen solle erhalten bleiben und die Neuregelung aufkommensneutral sein. Die Fraktion betonte ihren Willen, einen Kompromiss zu erreichen.

  • Die SPD-Fraktion betonte, das neue Modell müsse verfassungskonform sein. Die Reform der Grundsteuer müsse zu einer "gerechten Steuer" führen. Auch müsse der Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung gewahrt bleiben.

  • Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigt der bisher bekannt gewordene Gesprächsverlauf, dass man sei offenbar nicht richtig weitergekommen sei.

  • Auch die FDP-Fraktion nannte das bisherige Ergebnis "sehr übersichtlich". Beim letzten Treffen mit den Länderfinanzministern seien vielmehr weitere Differenzen deutlich geworden.

  • Die AfD-Fraktion sah offensichtlichen Zeitdruck bei den Verhandlungen und fragte nach einem "Plan B" für den Fall, dass die Verhandlungen scheitern sollten.

  • Auf Fragen der AfD-Fraktion und der Linksfraktion nach den Kosten für 2.200 Stellen, die zur Adresserfassung notwendig seien, erklärte die Regierung, die Ausstattung der Landesfinanzverwaltungen sei Sache der Länder. Die Stellen würden nicht auf Dauer benötigt.

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 53 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB TAAAH-05152