Online-Nachricht - Dienstag, 15.01.2019

Investmentsteuer | Basiszins zur Berechnung der Vorabpauschale (BMF)

Das BMF hat den Basiszins zum bekanntgegeben, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2019 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist (/14/10001 :038).

Hintergrund: Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG). Die Vorabpauschale für 2019 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres - also am - zugeflossen. Die Vorabpauschale für 2019 ist unter Anwendung des Basiszinses vom zu ermitteln. Der Basiszins ist gemäß § 18 Abs. 4 InvStG aus der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen abzuleiten. Dabei ist auf den Zinssatz abzustellen, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet. Das Bundesministerium der Finanzen hat den maßgebenden Zinssatz im Bundessteuerblatt zu veröffentlichen.

Die Deutsche Bundesbank hat hierfür auf den anhand der Zinsstrukturdaten einen Wert von 0,52 Prozent errechnet.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB ZAAAH-05056