Online-Nachricht - Dienstag, 15.01.2019

Brexit | Kritik am Brexit-Übergangsgesetz (hib)

Nach Ansicht verschiedener Sachverständiger wird der Brexit mit wie ohne Austrittsabkommen zu massiven Rechtsunsicherheiten bei Unternehmen und Bürgern führen. Der deutsche Gesetzgeber müsse daher rechtzeitig Regelungen treffen, um die Folgen abzufedern, mahnten sie am in einer öffentlichen Anhörung des Europaausschusses an. Das von der Bundesregierung vorgelegte Brexit-Übergangsgesetz (BT-Drucks. 19/5313), das der Bundestag am beschließen will, werteten viele Experten jedoch als nicht weitreichend genug. Ebenfalls auf Kritik stieß das zwischen EU und der britischer Regierung ausgehandelte Austrittsabkommen, über das das britische Unterhaus am abstimmen will.

Hintergrund: Mit dem Brexit-Übergangsgesetz will die Bundesregierung Rechtsklarheit bezüglich jener Bestimmungen im Bundesrecht herstellen, die auf die Mitgliedschaft in der Europäischen Union oder in der Europäischen Atomgemeinschaft Bezug nehmen. Insbesondere trifft der Entwurf Regelungen zugunsten von britischen und deutschen Staatsangehörigen, die vor Ablauf des Übergangszeitraums in Deutschland beziehungsweise im Vereinigten Königreich einen Antrag auf Einbürgerung stellen.

Kritik der verschiedenen Sachverständigen:

  • Martin Schmidt-Kessel (Uni Bayreuth) nannte es "sinnvoll", die geplante zweijährige Übergangsperiode nach dem Brexit in nationales Recht zu überführen, da vieles sonst von der Auslegung der Gerichte abhängen würde. So gebe es "enorme Verbraucherschutzfragen", die man adressieren müsse.

  • Eine "überwiegend deklaratorische Bedeutung" bescheinigte jedoch Professor Christian Calliess, Rechtswissenschaftler an der Freien Universität Berlin, dem Entwurf. Um Widersprüche mit Blick auf europäische Vorgaben zu verhindern, müsse es konkretisiert werden.

  • Verschlechterungen für britische Arbeitnehmer in der EU befürchtete unter anderem Susanne Wixforth vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Ihrer Meinung nach reicht der vorliegende Gesetzentwurf nicht aus, um erworbene Rechte - etwa bei Kranken- und Rentenversicherungen - zu sichern und anzuerkennen. Doro Zinke (ebenfalls DGB) forderte Verhandlungen über ein multilaterales Abkommen, um die bisherigen sozialen Standards der EU beizubehalten und zu dynamisieren.

  • Jane Golding vom Verein British in Germany e.V/British in Europa sprach von einem "Schlüsselmoment für die EU". Wie sie die britische Arbeitnehmer in EU-Staaten behandle, werde "eine Botschaft aussenden für jetzt und die Zukunft".

  • Für überflüssig hielt Professor Franz Mayer von der Universität Bielefeld das Brexit-Übergangsgesetz. Das zwischen EU und der britischen Regierung ausgehandelte Austrittsabkommen sei ein "EU-only"-Abkommen, das der Mitwirkung der nationalen Parlamente nicht bedürfe und grundlegende Fragen bereits regle. Insofern habe der Entwurf lediglich einen "wiederholenden Charakter".

  • Das Austrittsabkommen wertete der britische Rechtsanwalt Martin Howe jedoch als "grundsätzlich schädlich". Das Vereinigte Königreich werde dadurch zum "Vasallenstaat" ohne Stimm- und Beteiligungsrechte in der EU. Die künftigen Beziehungen sollten auf einer Autonomie der Rechtssysteme gründen, eine Übergangszeit sei "überflüssig".

  • Vor einem erheblichen Kontrollverlust für die EU und den gemeinsamen Binnenmarkt durch das Austrittsabkommen warnte hingegen Professor Peter-Tobias Stoll von der Georg-August-Universität Göttingen. Viele Standards seien darin nicht ausreichend definiert, etwa fehlten Regelungen zum Verbraucherschutz.

  • Vor Brexit-bedingten Schäden für die Wirtschaft warnte Volker Treier vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag. Die wirtschaftlichen Verflechtungen als Folge eines funktionierenden Binnenmarktes gerieten dadurch in Teilen in Gefahr, betonte er. Um die Integrität des Binnenmarktes zu wahren, sei die Anwendung des Unionszollkodex nach dem Brexit "logische Konsequenz".

  • Gunnar Beck von der SOAS University of London betonte in diesem Zusammenhang, sowohl die EU als auch Deutschland hätten ein "vitales Interesse an einem Freihandelsbkommen mit der EU".

Quelle: hib - heute im Bundestag Nr. 39 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-04985