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Steuern mobil Nr. 2 vom

Track 02 | Gemeinnützigkeit: Foodsharing-Vereine fördern den Umweltschutz und sind begünstigt

Laut der OFD NRW bestehen keine Bedenken, Foodsharing-Vereine bei entsprechender Satzung wegen der Förderung des Umweltschutzes von der Körperschaft- und Gewerbesteuer freizustellen, wenn sie sich aktiv für die Schonung von bereits für die Herstellung von Lebensmitteln verwendeten Ressourcen und die Vermeidung von Müll einsetzen. Zu beachten ist jedoch, dass regelmäßig für die dem Verein überlassenen Lebensmittel keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden dürfen.

Die OFD Nordrhein-Westfalen berichtet in einer Kurzinformation darüber, dass in letzter Zeit vermehrt Foodsharing-Vereine gegründet werden, die sich gegen die Verschwendung von Lebensmitteln engagieren.

Zur Erläuterung heißt es: Den Vereinen geht es in der Regel darum, die Menschen für die Verschwendung zu sensibilisieren sowie die Weitergabe und die Verteilung überschüssiger Lebensmittel zu organisieren. Sowohl bei privaten Haushalten als auch bei Gewerbetreibenden. Das Retten von noch genussfähigen Lebensmitteln steht im Vordergrund, ggf. auch nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit. Der Empfängerkreis ist nicht auf wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen beschränkt.

Laut der Behörde aus NRW b...

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