Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 141 Buchführungspflicht bestimmter Steuerpflichtiger
AEAO zu § 141 AO; , BStBl 2011 I S. 530; , DStR 2021 S. 1710 ; , BStBl 2021 I S. 2212 .
Bergan, Neue Buchführungsgrenzen nach § 141 AO ab 2016 – Anwendungsregelung beachten!, NWB 2015 S. 3085; Zwirner/Kähler, Befreiung von der Pflicht zur Buchführung und Erstellung eines Inventars nach § 241a HGB, DStR 2015 S. 2732; Weiss, Keine Bagatellgrenze bei der Aufwärtsinfektion des § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG, DB 2016 S. 2133; Weiss, BFH: Bagatellgrenze bei Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG, NWB 2018 S. 2302; Weiss, Neuere Entwicklungen bei der fiktiven Gewerblichkeit nach § 15 Abs. 3 EStG, NWB 2019 S. 1018; Brühl/Weiss, Keine Besteuerungsschaukel! – Die Rückoption zur transparenten Besteuerung nach dem Entwurf des KöMoG, DStR 2021 S. 945.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1§ 141 AO ist Teil des „Vierter Teils“ der Abgabenordnung („Durchführung der Besteuerung“). Innerhalb dieses Vierten Teils ist die Vorschrift im „Zweiten Abschnitt“ („Mitwirkungspflichten“) und dort im „1. Unterabschnitt“ („Führung von Büchern und A...