Online-Nachricht - Mittwoch, 19.12.2018

Verfahrensrecht | Spontaner Austausch länderbezogener Berichte mit den USA (BMF)

Das BMF hat eine gemeinsame Erklärung der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten von Amerika über die Durchführung des spontanen Austauschs länderbezogener Berichte für 2017 beginnende Wirtschaftsjahre veröffentlicht ().

Hintergrund: Die gemeinsame Erklärung zielt darauf ab, durch den Spontanaustausch länderbezogener Berichte über Konzernkennzahlen - in Analogie zu den ausgetauschten Informationen im Rahmen der Mehrseitigen Vereinbarung vom zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte - die internationale steuerliche Transparenz zu erhöhen und den Zugang ihrer jeweiligen Steuerbehörden zu Informationen über die weltweite Verteilung der Einkünfte, die entrichteten Steuern und bestimmte Indikatoren für die Orte wirtschaftlicher Tätigkeit in Steuergebieten, in denen multinationale Konzerne tätig sind, zu verbessern, um erhebliche Verrechnungspreisrisiken und andere Risiken im Zusammenhang mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung zu bewerten.

Die gemeinsame Erklärung wird für spontan ausgetauschte länderbezogene Berichte für am oder nach dem und vor dem beginnende Wirtschaftsjahre multinationaler Konzerne - Austausch im März 2019 - angewendet. Der spontane Austausch länderbezogener Berichte wird damit für ein Jahr fortgeführt. Analog wurde bereits dieses Jahr der Austausch länderbezogener Berichte für das Wirtschaftsjahr 2016 vorgenommen.

Hinweis:

Das Schreiben mit der Erklärung finden Sie auf der Homepage des BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB MAAAH-03504