Online-Nachricht - Montag, 17.12.2018

Umsatzsteuer | Muster der Umsatzsteuererklärung 2019 (BMF)

Das BMF hat die neuen Vordruckmuster für die Umsatzsteuererklärung, die Anlage UN zur USt-Erklärung sowie die Anleitung zur USt-Erklärung für 2019 veröffentlicht ().

Änderungen in den Vordrucken:

  • Anpassungen an das Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. (BGBl. I S. 2338) (hinsichtlich der Regelung zur Bestimmung des Orts von sonstigen Leistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation, von Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und von auf elektronischem Weg erbrachten sonstigen Leistungen)

  • Ab sind steuerpflichtige Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b Abs. 5 UStG schuldet, vom leistenden Unternehmer im Vordruckmuster Ust 2 A insgesamt in der Zeile 107 (Kz 209) anzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob der leistende Unternehmer im In- oder Ausland ansässig ist. Die bisherige separate Erklärungspflicht für im Ausland ansässige Unternehmer in den Zeilen 25 (Kz 840) und 26 (Kz 863) der Anlage UN zur Umsatzsteuererklärung ist entfallen.

  • Anpassung an das (hinsichtlich eines konkludenten Antrages auf Ist-Besteuerung (§ 20 UStG))

  • Die weiteren Änderungen gegenüber den Mustern des Vorjahres dienen der zeitlichen Anpassung oder sind redaktioneller bzw. drucktechnischer Art.

Hinweis:

Der Volltext des Schreibens sowie die Vordruckmuster sind auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB RAAAH-03216