Online-Nachricht - Dienstag, 11.12.2018

Verfahrensrecht | Weihnachtsfrieden in Hessen und NRW (FinMin)

Die Finanzämter in Hessen und Nordrhein-Westfalen werden auch in diesem Jahr den Weihnachtsfrieden wahren.

Hintergrund: Die Finanzverwaltung stellt mit dem Weihnachtsfrieden sicher, dass Bürger eine möglichst ungestörte Weihnachtszeit verbringen können. Betriebsprüfungen werden in dieser Zeit nicht eingeleitet und ebenfalls keine Prüfungsberichte versandt. Auf Vollstreckungsmaßnahmen wird grundsätzlich verzichtet. Dies gilt nicht für kraft Gesetzes eintretende Rechtsfolgen (z.B. Fälligkeit der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, Säumniszuschläge) und wenn im Einzelfall die Unterlassung notwendiger Maßnahmen im öffentlichen Interesse nicht vertretbar erscheint (z.B. bei drohender Verjährung). Steuerbescheide werden demgegenüber durchgehend verschickt. Auf diese Weise können auch Steuererstattungen schnellstmöglich erfolgen.

Nordrhein-Westfalen wird den Weihnachtsfrieden vom bis zum wahren und Hessen vom bis .

Quelle: Hessisches Ministerium der Finanzen, Pressemitteilung v. 10.12.2018 und Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen, Pressemitteilung v. 10.12.2018 (Ls)

Fundstelle(n):
NWB QAAAH-01884