Online-Nachricht - Freitag, 07.12.2018

Einkommensteuer | Anlage SZ und Anleitung zur Anlage EÜR 2018 (BMF)

Das BMF hat im Nachgang zur Veröffentlichung der Vordrucke zur Anlage EÜR 2018 (vgl. ) die Anlage SZ (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) sowie die Anleitung zur Anlage EÜR für das Jahr 2018 bekannt gemacht ( :013).

Hierzu wird weiter ausgeführt:

  • Die Anlage SZ ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2018 die Anlage SZE und stellt die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Absatz 4a EStG unter Berücksichtigung des vom ) aufgestellten Grundsatzes der Begrenzung der kumulierten Überentnahmen auf den kumulierten Entnahmenüberschuss dar (vgl. Rdnr. 16 im BMF, Schreiben v , BStBl I Seite 1207).

  • Übersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Berücksichtigung der Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZ enthaltenen Angaben als notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln.

  • Hinsichtlich der dabei zu beachtenden Übermittlung durch Datenfernübertragung wird auf die Ausführungen im o. g. verwiesen.

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB DAAAH-01696