Online-Nachricht - Freitag, 07.12.2018

Rechtsprechung | Keine Verfassungsbeschwerde per De-Mail (BVerfG)

Eine Verfassungsbeschwerde kann bislang nicht per De-Mail eingereicht werden ().

Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die per De-Mail eingereicht wurde:

  • Diese genügt nicht dem Schriftformerfordernis des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, der verlangt, dass ein körperliches Schriftstück eingehen muss.

  • Der Gesetzgeber hat bislang noch keine entsprechende gesetzliche Regelung geschaffen, die eine Übermittlung einer Verfassungsbeschwerde per De-Mail ermöglicht.

Hinweis:

Bislang steht die De-Mail - wie auch die gewöhnliche E-Mail - beim Bundesverfassungsgericht nur für Verwaltungsangelegenheiten zur Verfügung.

Quelle: BVerfG, Pressemitteilung Nr. 84/2018 v. (Ls)

Fundstelle(n):
NWB VAAAH-01677