Online-Nachricht - Freitag, 30.11.2018

Umsatzsteuer | Umsätze von Heileurythmisten (BMF)

Das BMF hat zur Steuerbefreiung der Umsätze von Heileurythmisten nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG Stellung genommen ().

Hintergrund: Der BFH hat mit Urteil v. - XI R 3/15 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 25.10.2017) entschieden, dass sich der Nachweis der erforderlichen Berufsqualifikation aus der Zulassung des Heileurythmisten zur Teilnahme an den Verträgen zur Integrierten Versorgung mit Anthroposophischer Medizin nach §§ 140a ff. SGB V ergeben kann. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf sämtliche heileurythmische Heilbehandlungsleistungen des Leistungserbringers.

Dementsprechend hat das BMF insbesondere Abschnitt 4.14.4 Abs 12 Nr. 2 UStAE angepasst. Hier heißt es nun:

"Heileurythmistinnen und Heileurythmisten (, BStBl 2005 II S. 316); etwas anderes gilt, wenn diese den Nachweis ihrer beruflichen Qualifikation durch die Teilnahmeberechtigung an einem Vertrag zur Integrierten Versorgung erbringen (vgl. Absatz 9a);"

Hinweis:

Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAH-01018