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NWB EV 12/2018 S. 397

Europäische EbAV-II-Richtlinie betrifft Pensionsfonds und Pensionskassen

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), das am in Kraft getreten ist, hat den Weg für neue Betriebsrenten ohne Garantien frei gemacht. Da mit dem BRSG aber auch auf ein sogenanntes Sozialpartnermodell umgestellt wurde, müssen sich die Tarifparteien jeweils auf ein konkretes Modell einigen, bevor die ersten Renten nach dem BRSG tatsächlich angeboten werden. Auch wenn verschiedene Anbieter bereits den Baukasten für die diversen Lösungen nach dem BRSG bereithalten, rechnen Experten nicht damit, dass es konkrete Modelle vor Ende 2019 geben wird.

Von europäischer Seite erhielten Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) jedoch ein weiteres Regulierungs-Update, das zum Gültigkeit erlangt. Es handelt sich dabei um die „EU-Richtlinie über die Tätigkeiten und die Bea...

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