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NWB-EV Nr. 12 vom Seite 421

Aktuelle Probleme bei der Gestaltung von Rückforderungsrechten

Gestaltungs-Airbag mit Ecken und Kanten

Dr. Eckhard Wälzholz

Bedingte Rückforderungsrechte sind ein klassisches Gestaltungsmittel, damit der Schenker im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge weiterhin Kontrolle über die übertragene Immobilie oder den übertragenen Gesellschaftsanteil hat. Hierdurch können Vererblichkeitssperren und Übertragungssperren errichtet werden. Steuerlich sind bedingte Rückforderungsrechte nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG begünstigt, da die Rückabwicklung erbschaftsteuerfrei ist und die ursprünglich ausgelöste Erbschaftsteuer wieder beseitigt wird. Bedingte Rückforderungsrechte können daher auch als Steuerklausel eingesetzt werden. Gleichzeitig sind mit der Verwendung bedingter Rückforderungsrechte auch zahlreiche Gestaltungsprobleme im Detail verbunden, die im Folgenden näher geschildert werden sollen.

Kernaussagen
  • Damit die Rückforderungsrechte nicht sittenwidrig und damit nichtig sind, darf die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Erwerbers nicht übermäßig eingeschränkt werden.

  • Rückforderungsrechte müssen bei der Zuwendung selbst vorbehalten werden, sonst werden sie weder insolvenzrechtlich noch steuerlich anerkannt.

  • Rückforderungsrechte für den Scheidungsfall sollten vor dem Stichtag des Scheidungsantrags...

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