Online-Nachricht - Montag, 26.11.2018

Verbraucherschutz | Handgepäckregelung von Ryanair abgemahnt (vzbv)

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Ryanair wegen der neuen Handgepäckregelung abgemahnt, die seit dem gilt. Die Regelung sieht vor, dass Passagiere im Standardtarif nur noch ein kleines Handgepäckstück kostenlos mit in die Kabine nehmen dürfen. In seiner Abmahnung kritisiert der vzbv unzureichende und intransparente Angaben.

Hierzu führt der vzbv u.a. weiter aus:

  • Ryanair informiert im Buchungsvorgang und im gesamten Internetauftritt auf unterschiedliche Art und Weise über die neuen Gepäckregelungen. Bei Buchung des Standardtarifs heißt es zum Beispiel "ein kleines Gepäckstück", dann "ein kleines Gepäckstück 40cmx20cmx25cm". An anderer Stelle schreibt die Airline: "eine kleine Tasche, die unter den Sitz vor Ihnen passt".

  • Es ist somit völlig unklar, was für ein Gepäckstück kostenlos an Bord mitgenommen werden kann. Auch zum Gewicht des zulässigen Gepäckstücks fehlt jegliche Aussage. Der vzbv hat Ryanair deshalb wegen unzureichender Preisangabe und Irreführung abgemahnt.

  • Problematisch ist aus Sicht des vzbv zudem, dass es bislang keine Regelung dafür gibt, welches Gepäck in welcher Größe ohne Aufpreis mit befördert werden muss.

  • "Geschäftsreisenden mag eine schmale Laptop-Tasche auf dem Flug zum nächsten Meeting genügen, andere Fluggäste benötigen mehr. Deshalb sollte stets ein Handgepäckstück im Ticketpreis enthalten sein. Die Bundesregierung muss zügig prüfen, welches Gepäck als wesentlicher Bestandteil einer Flugreise ohne zusätzliche Kosten befördert werden muss und die verbraucherfeindliche Regelung bei Ryanair unterbinden", sagt Marion Jungbluth, Leiterin Team Mobilität und Reisen beim vzbv.

Quelle: vzbv, Pressemitteilung v. 21.11.2018 (il)

Fundstelle(n):
NWB OAAAH-00612