Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

5. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01001-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59385-7

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (5. Auflage)

Schweden

Allgemeines

Die schwedische Umsatzsteuer (Mervärdesskatt – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.

Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich und erfolgt auf Antrag.

Die Möglichkeit der Gruppenbesteuerung/Organschaft ist grundsätzlich auf Unternehmen beschränkt,

  • die unter Aufsicht der schwedischen Finanzaufsicht (Finansinspektionen) stehen und steuerfreie Finanz- und Versicherungsleistungen erbringen,

  • die hauptsächlich Lieferungen oder Dienstleistungen an solche Unternehmen erbringen und

  • die als Kommissionär oder Kommittent im Rahmen einer Kommissionsstruktur handeln.

Zudem ist das Bestehen wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Verbundenheit zwischen den Unternehmen erforderlich. Wirtschaftliche Verbundenheit erfordert die Erbringung von Lieferungen oder Dienstleistungen der Gesellschaften untereinander. Finanzielle Verbundenheit ist dann gegeben, wenn die Stimmrechte in Bezug auf eine Gesellschaft mehr als 50 % – im Falle von Kommissionsstrukturen mindestens 90 % – betragen. Organisatorische Verbundenheit ist gegeben, wenn gemeinsame Verwaltungsbereiche best...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

Für dies Buch haben wir eine Folgeauflage für Sie