Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

5. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01001-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59385-7

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (5. Auflage)

Italien

Allgemeines

Die italienische Umsatzsteuer (Imposta sul Valore Aggiunto – IVA) wird gemäß den EU-weit gültigen Vorschriften der MwStSystRL erhoben. Die italienische Umsatzsteuer wird nicht in den Gemeinden Livignio und Campione d’Italia erhoben.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.

Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft ist möglich. Auch ausländische Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gruppenbesteuerung beantragen. Die Gruppenbesteuerung/Organschaft beschränkt sich allerdings auf die Möglichkeit, innerjährlich Zahlungsverpflichtungen mit Erstattungsansprüchen verrechnen zu können. Jeder Unternehmer muss nach wie vor eine eigene Steuererklärung abgeben und Umsätze zwischen den Unternehmen der Gruppe unterliegen der Umsatzsteuer. Zusätzlich muss der Organträger bzw. die Muttergesellschaft eine Erklärung über die periodischen Umsatzsteuerzahlungen und Vorsteuererstattungsansprüche abgeben, um somit die gezahlten Salden zu belegen.

Ab Januar 2019 besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur Option zur umsatzsteuerlichen Organschaft, bei der die Organgesellschaften nur noch als ein Steuerpflichtiger angesehen werden und Transaktionen inne...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

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