Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

5. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-01001-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59385-7

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Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten (5. Auflage)

Dänemark

Allgemeines

Die dänische Umsatzsteuer (Merværdiafgift – MOMS) entspricht in allen wesentlichen Positionen/Definitionen der MwStSystRL.

Unternehmer/Organkreis

Der Unternehmerbegriff entspricht der Definition laut MwStSystRL.

Eine Gruppenbesteuerung/Organschaft für in Dänemark ansässige Unternehmen ist möglich und erfolgt auf Antrag. Zumindest sofern alle Unternehmen der Gruppe ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Aktivitäten betreiben, ist der Antrag an keine weiteren Bedingungen geknüpft.

Es kommt auch in Betracht, dass die dänische Finanzverwaltung einer Gruppenbesteuerung/Organschaft zwischen Unternehmen zustimmt, bei denen nicht alle Unternehmen der Gruppe diese Voraussetzungen erfüllen. Zwingende Voraussetzung hier ist dann jedoch, dass eine der der Gruppe zugehörigen Gesellschaften direkt oder indirekt zu 100 % an den anderen Gesellschaften der Gruppe beteiligt ist und dass alle Mitglieder der Gruppe in Dänemark ansässig sind.

Die Gruppenbesteuerung/Organschaft beginnt einen Monat nach Antragstellung.

In Dänemark ansässige Unternehmer müssen sich erst dann zwingend zur Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn die Umsatzgrenze von 50.000 DKK (ca. 6.725 €) überschritten wird. Hier existieren Sonderre...

Mehrwertsteuerrecht europäischer Staaten und wichtiger Drittstaaten

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