Online-Nachricht - Dienstag, 20.11.2018

Buchführung | Stellungnahme zur Neufassung der GoBD (DStV)

Der DStV hat am zum Entwurf des BMF zur Neufassung des GoBD-Anwendungsschreibens Stellung genommen.

Hintergrund: Das BMF hat am verschiedenen Institutionen den Entwurf einer Neufassung des Schreibens zu den GoBD zur Stellungnahme vorgelegt (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 18.10.2018). Der DStV weist in seiner Stellungnahme S 14/18 auf Praxisprobleme hin und regt zugleich Änderungen an.

Nach Auffassung des DStV enthält der Entwurf im Wesentlichen folgende Erleichterungen:

  • Die Digitalisierung von Belegen mittels mobiler Endgeräte wie z. B. Smartphones wird explizit anerkannt. Dies soll gleichsam im Ausland zulässig sein (Rn. 130).

  • Bei der Konvertierung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen in unternehmenseigene Formate (sog. Inhouse-Formate) ist unter bestimmten Voraussetzungen nicht länger die Aufbewahrung beider Versionen erforderlich (Rn. 135).

  • Künftig soll es genügen, wenn die Änderungen einer Verfahrensdokumentation versioniert sind und eine nachvollziehbare Änderungshistorie vorgehalten wird. In der Fassung des wird im Falle einer Änderung dagegen die Versionierung der gesamten Verfahrensdokumentation inkl. Änderungshistorie verlangt (Rn. 154).

Nachbesserungsbedarf sieht der DStV in folgenden Punkten:

  • Anpassung der Buchungsfrist an die betrieblichen Gegebenheiten

  • Nutzbarkeit von Office-Anwendungen ohne zusätzliche Voraussetzungen

  • Verfahrensdokumentation: Ausnahme für kleine Unternehmen geboten

Hinweis:

Die Stellungnahme ist auf der Homepage des DStV veröffentlicht. Eine Einschätzung zu dem Entwurf des BMF gibt Teutemacher in seinem Beitrag "Was bringt der Entwurf zur Neufassung der GoBD?" in der . Dort ist auch der Entwurf des BMF hinterlegt.

Quelle: DStV, Pressemitteilung v. 16.11.2018 (il)

Fundstelle(n):
NWB HAAAG-99892