Online-Nachricht - Donnerstag, 15.11.2018

Lohnsteuer | Lohnsteuerabzug im ELStAM-Verfahren (BMF)

Das neue BMF-Schreiben zum Lohnsteuerabzug im Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale aktualisiert und ersetzt ab dem Kalenderjahr 2019 das frühere ().

Das BMF führte hierzu u.a. aus:

  • Die Aktualisierung berücksichtigt neben den zwischenzeitlichen Gesetzesänderungen auch die Erfahrungen zur Fehleranfälligkeit bei der ELStAM-Bildung (z.B. unzutreffende Steuerklassenbildung) sowie Mitteilungen aus der Finanzamtspraxis aufgrund von Arbeitgeberanfragen.

  • Insbesondere wird hingewiesen auf die ergänzten Regelungen zur technischen Anwendung des ELStAM-Verfahrens mit Hinweisen auf die Registrierung unter „Mein ELSTER“, auf das unternehmensbezogene ELStAM-Zertifikat, auf die Folgerungen und die Korrekturmöglichkeiten aufgrund einer Falschanmeldung als Haupt- oder Nebenarbeitgeber sowie auf die Möglichkeit des Arbeitgebers, bei einem Verlust der ELStAM-Daten seiner Arbeitnehmer eine eigenständige Datenlieferung zu erhalten.

Hinweis:

Das Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB EAAAG-99546