Arbeitshilfe Januar2019

Keine Ergänzung des Duldungsbescheides um die Vollstreckungsklausel nach § 14 AnfG im Klageverfahren

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Führt das Fehlen der Klausel gemäß § 14 AnfG zur Rechtswidrigkeit des gesamten Duldungsbescheids, wenn Gegenstand des Bescheids die Anfechtung einer Grundstücksübertragung ist?

Ist bei der Prüfung, ob hier der Verwaltungsakt teilbar ist, auf den Anfechtungsgegenstand oder auf die zugrunde liegenden Steuerrückstände abzustellen?

Hat das Gericht bei der Frage, ob ein Verstoß gegen § 14 AnfG vorliegt, von der im Zeitpunkt seiner Entscheidung maßgeblichen Sach- und Rechtslage auszugehen?

Ist das Fehlen der Vollstreckungsklausel (§ 14 AnfG) lediglich ein formaler Verstoß, der nicht zur Aufhebung des Duldungsbescheids insgesamt führt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB OAAAG-99385