Arbeitshilfe September 2020

Zuweisung eines Vorabgewinns als Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung an die Komplementär-GmbH

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Ist die Zuweisung eines Vorabgewinns als Haftungs- und Geschäftsführungsvergütung an die Komplementär-GmbH angemessen, wenn die Geschäfte der GmbH & Co. KG durch deren Kommanditisten in ihrer Eigenschaft als alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH geführt werden?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAG-99359