Online-Nachricht - Donnerstag, 08.11.2018

Gesetzgebung | Anpassungen im Mietrecht geplant (hib)

Die Bundesregierung will in der ersten Jahreshälfte 2019 gesetzgeberische Vorschläge zur Stärkung von Mietspiegeln vorlegen. Wie aus der Antwort (BT-Drucks. 19/5360) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 19/4923) der FDP-Fraktion weiter hervorgeht, sollten Vorschläge zur Änderung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete "demnächst" vorliegen.

Im Raum steht derzeit, den Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern; dabei geht es um die Preisentwicklung als eine Komponente des zu erstellenden Mietspiegels.

Diese Ausweitung werde dazu führen, dass mehr Mietverhältnisse in die Berechnung einbezogen werden können, schreibt die Bundesregierung dazu. Welchen Einfluss dies konkret auf Markt und Angebot haben werde, hänge von der jeweiligen Situation vor Ort ab.

"In Gemeinden mit stark steigenden Mieten wird eine Dämpfung des Anstiegs der ortsüblichen Vergleichsmiete erwartet", heißt es zugleich.

Quelle: hib - heute im bundestag Nr. 857 (il)

Fundstelle(n):
NWB XAAAG-98961