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Besprechungsergebnis v.

Ergebnisniederschrift über die Sitzung der Fachkonferenz Beiträge am 13. Juni 2017 in Berlin

Top 1 Wirkung einer Befreiung von der Versicherungspflicht in der Krankenversicherung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V wegen Erhöhung der Jahresarbeitsentgeltgrenze; hier: Eintritt eines anderen Versicherungspflichttatbestandes im Anschluss an das Ende der zur Befreiung führenden Beschäftigung

Sachverhalt:

Arbeitnehmer, die wegen Änderung der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungspflichtig werden, können sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen. Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht wirkt tatbestandsbezogen auf das jeweilige Versicherungspflichtverhältnis, das zur Befreiung geführt hat. Danach ist die Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V auf das (ohne die Befreiung zur Versicherungspflicht führende) entgeltliche Beschäftigungsverhältnis bezogen. Über die Regelung des § 6 Abs. 3 Satz 1 SGB V wirkt die Befreiung auch auf andere zeitgleich vorliegende Versicherungspflichttatbestände, sodass die von der Versicherungspflicht befreiten Personen für die Dauer der Befreiung auch dann nicht versicherungspflichtig werden, wenn sie eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 5 bis 13 SGB V genannten Voraussetzungen erfüllen.

Die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V entfaltet keine Regelungswirkung für eine im Anschluss an...

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