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FG Düsseldorf 31.07.2018 10 K 2977/17 Kg, NWB 44/2018 S. 3210

Einkommensteuer | Mehraktige Berufsausbildung vom Steuerfachangestellten zum Steuerfachwirt

Ein Steuerfachangestellter, der ca. zwei Jahre in seinem Beruf nichtselbständig tätig war und danach an einem Teilzeit-Lehrgang zur Steuerfachwirtprüfung teilgenommen hat, befindet sich nach dem nicht mehr in einer Erstausbildung i. S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.

Anmerkung:

Die Familienkasse lehnte den Antrag auf Kindergeld ab Juli 2014 für das Kind des Klägers ab. Ein Anspruch auf Kindergeld bestehe nicht, da das Kind bereits eine erstmalige Berufsausbildung abgeschlossen habe und einer Erwerbstätigkeit von mehr als 20 Wochenstunden nachgehe. Mit seiner Klage trägt der Kläger vor, dass wegen des Berufswunschs „Steuerfachwirt“ die ab Juni 2014 ausgeübte Vollzeitbeschäftigung gerade nicht nur zur Erbringung bezahlter Arbeitsleistungen erfolgt sei, sondern zur Erlangung der für...

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