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IWB 20/2018 S. 756

Bahrein | Umsatzsteuergesetz verabschiedet – Steuersatz von 5 % gilt ab dem

[i]Unternehmen mit Sitz in Bahrain müssen sich umsatzsteuerlich registrierenZur nachhaltigen Entlastung der Staatsfinanzen hat Bahrain im Oktober 2018 die Einführung der Umsatzsteuer zum beschlossen. Unternehmen mit Firmensitz in Bahrain müssen sich bei der neu gegründeten bahrainischen Steuerbehörde registrieren. Ausgenommen sind Unternehmen, die einen jährlichen Mindestumsatz i. H. von 37.500 BHD (ca. 86.000 €) unterschreiten oder ausschließlich sog. zero taxed supplies erwirtschaften. Der Regelsteuersatz liegt bei 5 %. Von der Umsatzsteuer umfasst sind grundsätzlich alle Umsätze (Waren und Dienstleistungen), die innerhalb Bahrains ausgeführt werden. Mit 0 % besteuert werden u. a. der Export von Waren oder Dienstleistungen an Empfänger mit Sitz im Ausland. Nahrungs- und Lebensmittel werden größtenteils von der Umsatzsteuer ausgenommen, ebenso ...

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