IWB Nr. 20 vom Seite 1

Aber bitte mit Sahne

Nils Henrik Feddersen | Verantw. Redakteur | iwb-redaktion@nwb.de

Die [i]Nicht als Fachlektüre geeignet, aber gehaltvoll wie Schwarzwälder Kirschtorte, die Correctiv-Story auf www.cumex-files.com letzte Woche brachte keine guten Nachrichten für alle, die noch hoffen, dass die künftigen Anzeigepflichten für Steuergestaltungen auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt bleiben könnten. Das Journalistennetzwerk „Correktiv“ hat sich mit Fleiß der Cum/Ex-Deals angenommen und die Story zeitgleich publiziert. Die Kollegen von der Presse gehen von einem Schaden der Fisci in der EU von 55 Mrd. € aus – allein Deutschland soll dies bis zur Gesetzesänderung im Jahr 2012 bis zu 32 Mrd. € gekostet haben. Die ganze Chose war von Beginn an der blanke Schwindel, ohne jeden realwirtschaftlichen Hintergrund. Der Gewinn der Beteiligten war unmittelbar der Verlust des Steuerzahlers. Das war an sich schon ein mächtiges Stück Torte. Und jetzt kommt die Extraportion Sahne der Rechercheure: Die im Prinzip einfache, im Detail aber ziemlich anspruchsvolle Masche soll in neuen Varianten noch immer angeboten werden. Da bleibt kein Auge trocken – nicht beim Steuerzahler und nicht bei Finanzpolitikern. Bei den legislativen Gegenmaßnahmen dürfte es also nicht viel Federlesen geben. Die Vergeltung kommt jetzt auch mit Extra-Sahne.

[i]Die EEA ermöglicht die zügige Beweiserhebung im EU-AuslandIn dieser IWB bringen Ihnen Duda/Schubert ab ein noch nicht allgemein bekanntes Mittel der zwischenstaatlichen Rechtshilfe in Strafsachen nahe – die Europäische Ermittlungsanordnung gilt jetzt in allen EU-Mitgliedstaaten außer Dänemark und Irland. In Deutschland wurde die Richtlinie EEA in den §§ 91a ff. IRG umgesetzt. Und sie kann auch im steuerstrafrechtlichen Bereich interessant sein.

[i]Hongkong macht jetzt beim AEOI ErnstFast nichts dauert ewig. Das gilt auch für den Finanz- und Holdingstandort Hongkong, der sich nach zwei Gesetzesänderungen nun anschickt, den Automatischen Austausch von Finanzinformationen nach dem OECD-Standard mit Leben zu füllen. Was dies für ausländische Bankkunden und Geschäftsleute bedeutet und welche Lücken noch bestehen, lesen Sie im Beitrag von Schmierer ab .

[i]EuGH, Urteil v. 20.9.2018 - Rs. C-685/16 „EV“ zur gewerbesteuerlichen Kürzung von ausländischen DividendeneinkünftenNicht ganz überraschend hat der EuGH den Verdacht des FG Münster bestätigt, dass § 9 Nr. 7 GewStG gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstößt, soweit für die gewerbesteuerliche Kürzung der Ausschüttungen von Drittstaaten-Tochtergesellschaften strengere Voraussetzungen als für inländische Tochtergesellschaften (§ 9 Nr. 2a GewStG) gelten. Linn/Pignot stellen ab die Auswirkungen des EuGH-Urteils dar.

Im Top-Beitrag ab zeigen Ihnen Sinz/Kahle die Ergebnisse einer empirischen Untersuchung zur Umsetzung der BEPS-Aktionspunkte 7, 13, 14 und 15 in unterschiedlich großen internationalen Unternehmensgruppen.

Ich wünsche Ihnen viele hilfreiche Erkenntnisse

Nils Henrik Feddersen

Fundstelle(n):
IWB 20 / 2018 Seite 1
NWB OAAAG-97564