Online-Nachricht - Montag, 22.10.2018

DSGVO | Klingelschilder kein Fall für die EU-Datenschutzverordnung (Kommission)

Die Europäische Kommission hat am klargestellt, dass die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Namen auf Türschildern oder Briefkästen nicht regelt und auch nicht deren Entfernung verlangt. Diesbezügliche Behauptung in mehreren Medienberichten in Deutschland und Österreich sind schlicht und einfach falsch.

Die EU-Kommission empfiehlt, sich bei Zweifeln zur Umsetzung der neuen Datenschutzregeln an die jeweils zuständige nationale Datenschutzbehörde zu wenden. Sie sind bereit, Ratschläge zu geben und Fehlinterpretationen der Regeln zu vermeiden.

Quelle: EU-Kommission, Pressemitteilung v. (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-97558