Online-Nachricht - Freitag, 19.10.2018

Gesetzgebung | Stellungnahme zum geplanten MietAnpG (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am zum geplanten Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG) Stellung genommen (BR-Drucks. 431/18 (Beschluss)).

Hintergrund: Die von der Bundesregierung beabsichtigte Verschärfung der Mietpreisbremse zielt darauf ab, ihre Wirksamkeit zu stärken und die Mieter insbesondere auch vor Verdrängung zu schützen. Künftig sollen Vermieter bereits vor Vertragsabschluss unaufgefordert und schriftlich darüber informieren müssen, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt. Ansonsten können sie sich nicht auf die Ausnahme berufen.

Außerdem erleichtert das geplante Gesetz das Vorgehen gegen zu hohe Mieten: Danach reicht ein einfache Rüge, um zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen. Der Mieter muss nicht mehr darlegen, warum die verlangte Miete seines Erachtens zu hoch ist.

Auch bei der Modernisierungsumlage soll es Verbesserungen für Mieter geben. So können Vermieter in Gebieten mit knappem Wohnraum künftig nur noch acht Prozent auf Mieter umlegen, bisher sind bis zu elf Prozent zulässig. Außerdem möchte die Bundesregierung eine Kappungsgrenze für die Erhöhung der Quadratmeter-Miete einführen: Der Vermieter darf die Miete nach einer Modernisierung nicht um mehr als drei Euro pro Quadratmeter Wohnfläche innerhalb von sechs Jahren erhöhen.

Um das sog. Herausmodernisieren von Mietern zu unterbinden, soll es als Ordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße bestraft werden. Der Gesetzentwurf enthält Tatbestände, in denen ein missbräuchliches Modernisieren vermutet wird, beispielsweise wenn sich die Monatsmiete mit der angekündigten Mieterhöhung mindestens verdoppelt (lesen Sie hierzu auch unsere Online-Nachricht v. 05.10.2018).

In seiner Stellungnahme führt der Bundesrat weiter aus:

  • Der Bundesrat ist der Ansicht, dass sich Mieter noch leichter gegen zu hohe Mieten zur Wehr setzen können müssen. Die Länderkammer spricht sich dafür aus, die den Mietern obliegende Rügepflicht abzuschaffen und durch eine mieterfreundlichere Regelung zu ersetzen.

  • Außerdem plädiert der Bundesrat dafür, den Bezugszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf acht Jahre auszuweiten. Hierdurch würden mehr Mieten einbezogen und kurzfristige Preissteigerungen relativiert. Das Gesamtbild sei dadurch zuverlässiger und es könnte eine preisdämpfende Wirkung erzielt werden.

  • Die geplante Senkung bei der Modernisierungsumlage sollte nach Meinung des Bundesrates bundesweit und nicht nur in bestimmten Gebieten gelten. Die Refinanzierungskosten, die Vermieter für Modernisierungsmaßnahmen aufbringen müssten, seien schließlich bundesweit gestiegen, begründet er seine Forderung.

  • Darüber hinaus bittet er im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, wie die Schlechterstellung von Mietern nach Zahlung ihrer Mietschulden bei einer ordentlichen Kündigung gegenüber einer außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzugs beseitigt werden kann.

Hinweis:

Die Stellungnahme des Bundesrates wird nun über die Bundesregierung gemeinsam mit ihrer Gegenäußerung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz ebenfalls am in erster Lesung beraten (BT-Drucks. 19/4672).

Quelle: Bundesrat kompakt v. (il)

Fundstelle(n):
NWB TAAAG-97477