Online-Nachricht - Freitag, 19.10.2018

Gesetzgebung | Länder verlangen Korrekturen am Rentenpaket (Bundesrat)

Der Bundesrat begrüßte grundsätzlich das Rentenpaket der Bundesregierung, machte jedoch in seiner Stellungnahme v. Ergänzungsbedarf geltend.

Der Bundesrat führte hierzu u.a. aus:

  • Verbesserungen für Bestandsrentner

    Auch Bestandsrentner müssen mit einem Rentenbeginn von 2001 bis 2014 in die geplanten Verbesserungen bei der Erwerbsminderrente einbezogen werden. Aufgrund der Rentenabschläge haben sie weiterhin sehr niedrige Renten und sind in erhöhtem Maße auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen. Deshalb ist auch für Bestandsrentner die Zurechnungszeit zu erhöhen. Sie müssen mindestens so gestellt werden, als ob sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet hätten.

  • Berücksichtigung der Solo-Selbständigen

    Handlungsbedarf besteht auch bei der sozialen Absicherung von Solo-Selbstständigen im Alter. Ihre Zahl steigt kontinuierlich an. Zwar ist politisch vereinbart, sie in die gesetzliche Rentenversicherung mit einzubeziehen. Der Gesetzentwurf enthält aber hierzu keine Regelung.

  • Änderungen bei der Finanzierung

    Die Erweiterung der Erziehungszeiten und die Entlastung der Geringverdiener sollen nicht überwiegend aus den Mitteln der gesetzlichen Rentenversicherung finanziert werden. Dies widerspricht dem System der Beitragsäquivalenz und geht zu Lasten der Rentenversicherung. Stattdessen soll die Finanzierung vollumfänglich über Steuermitteln erfolgen.

  • Rentengarantie bis 2025

    Mit ihrem Rentenpaket möchte die Bundesregierung die staatliche Rente verbessern und stabilisieren. Eckpfeiler des Gesetzentwurfs ist die sogenannte doppelte Haltelinie: Danach soll das Rentenniveau bis 2025 auf dem heutigen Stand von 48 Prozent bleiben. Gleichzeitig garantiert der Gesetzentwurf die Beitragssatzstabilität, indem er vorschreibt, dass die Marke von 18,6 Prozent nicht unterschritten und 20 Prozent bis 2025 nicht überschritten wird. Um dies zu ermöglichen, leistet der Bund Sonderzahlungen in Höhe von 500 Millionen Euro an die allgemeine Rentenversicherung.

  • Höhere Anrechnung der Erziehungszeiten

    Zur Verbesserung der Situation der Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, sollen sie künftig ein weiteres halbes Kindererziehungsjahr in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt bekommen.

  • Verbesserungen für Frührentner und Midi-Jobber

    Menschen, die wegen Krankheit in Frührente müssen, werden durch den Gesetzentwurf bei der Rente so gestellt, als ob sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Außerdem sollen Geringverdiener bei den Sozialbeiträgen entlastet werden. Hierfür ist die Anhebung der Einkommensgrenze vorgesehen, ab der die vollen Sozialbeiträge gezahlt werden müssen: sie soll von 850 auf 1.300 Euro steigen.

Hinweis:

Die Stellungnahme der Länder wird nun über die Bundesregierung in den Bundestag eingebracht. Dort wurde das Gesetz am bereits in erster Lesung beraten.

Den Regierungsentwurf eines Gesetzes über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung finden Sie auf der Homepage des Bundesrates (BR-Drucks. 425/18).

Quelle: BundesratKOMPAKT v. (Ls)

Fundstelle(n):
NWB SAAAG-97421