Lehrbuch Abgabenordnung

21. Aufl. 2018

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55996-9
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-67511-9

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Lehrbuch Abgabenordnung (21. Auflage)

Anhang: Antworten zu Kapitel 13

1. Frage

Bei welchen Steuerpflichtigen ist eine Außenprüfung zulässig?

Antwort

Nach § 193 Abs. 1 AO ist eine Außenprüfung zulässig bei Steuerpflichtigen, die

  • einen gewerblichen Betrieb oder

  • einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten oder die

  • freiberuflich tätig sind.

Bei anderen Steuerpflichtigen nur, wenn

  • es ihre Verpflichtung als Steuerentrichtungspflichtige betrifft;

  • für die Besteuerung wesentliche Verhältnisse der Aufklärung bedürfen und eine Prüfung an Amtsstelle nicht zweckmäßig ist oder

  • StPfl. i. S. d. § 147a AO, die ihren Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 3 AO nicht nachkommen.

2. Frage

Der Rentner Glück hat neben seinen Rentenbezügen umfangreiche Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das für ihn zuständige Finanzamt richtet an ihn eine Prüfungsanordnung, die sich auf die Einkommensteuer 03 – 05 erstreckt. Außer der Rechtsgrundlage des § 193 AO enthält die Prüfungsanordnung keinerlei Begründung. Ist die Prüfungsanordnung rechtmäßig?

Antwort

Eine Prüfungsanordnung ist nur rechtmäßig, wenn die Außenprüfung nach dem Gesetz beim Adressaten der Prüfungsanordnung zulässig...

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