Online-Nachricht - Montag, 15.10.2018

Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG (BMF)

Die obersten Finanzbehörden der Länder haben gleich lautende Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG herausgegeben (gleich lautende Erlasse v. - IV C 7 - S 4501/13/10001 :002).

Hintergrund: Durch Artikel 26 Nummer 1 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. wurde mit § 1 Abs. 3a GrEStG ein neuer, eigenständiger Fiktionstatbestand eingeführt. Mit der Neuregelung werden insbesondere Erwerbsvorgänge mit sog. Real Estate Transfer Tax Blocker-Strukturen (RETT-Blocker) der Besteuerung unterworfen. RETT-Blocker zielten darauf ab, bei einem Rechtsträgerwechsel die grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung eines inländischen Grundstücks durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft, an der ein Fremder wirtschaftlich nicht oder nur geringfügig beteiligt ist, zu verhindern.

U.a. erläutern die obersten Finanzbehörden der Länder folgende Punkte:

  • Anwendungsbereich der Vorschrift

  • Nachrangigkeit

  • Steuerbare Erwerbsvorgänge

  • Wirtschaftliche Beteiligung

  • Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)

  • Anwendung der §§ 3, 6 und 6a GrEStG

  • Steuerschuldnerschaft

  • Verhältnis zu § 16 GrEStG

  • Anzeigepflicht und Inhalt der Anzeige

Hinweis:

Der Erlass tritt an die Stelle der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrESt v. (BStBl I S. 662). Er ist auf alle offenen Fälle anzuwenden. Den Erlass finden Sie auf der Homepage des BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.

Quelle: BMF online (Ls)

Fundstelle(n):
NWB JAAAG-96909