Grunderwerbsteuer | Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben gleich lautende Erlasse zur Anwendung des § 1 Abs. 3a GrEStG herausgegeben (gleich lautende Erlasse v. - IV C 7 - S 4501/13/10001 :002).
Hintergrund: Durch Artikel 26 Nummer 1 des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes v. wurde mit § 1 Abs. 3a GrEStG ein neuer, eigenständiger Fiktionstatbestand eingeführt. Mit der Neuregelung werden insbesondere Erwerbsvorgänge mit sog. Real Estate Transfer Tax Blocker-Strukturen (RETT-Blocker) der Besteuerung unterworfen. RETT-Blocker zielten darauf ab, bei einem Rechtsträgerwechsel die grunderwerbsteuerrechtliche Zuordnung eines inländischen Grundstücks durch Zwischenschaltung einer Gesellschaft, an der ein Fremder wirtschaftlich nicht oder nur geringfügig beteiligt ist, zu verhindern.
U.a. erläutern die obersten Finanzbehörden der Länder folgende Punkte:
Anwendungsbereich der Vorschrift
Nachrangigkeit
Steuerbare Erwerbsvorgänge
Wirtschaftliche Beteiligung
Aufeinanderfolge von Tatbeständen (§ 1 Abs. 6 GrEStG)
Steuerschuldnerschaft
Verhältnis zu § 16 GrEStG
Anzeigepflicht und Inhalt der Anzeige
Der Erlass tritt an die Stelle
der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur
Anwendung des § 1 Abs. 3a GrESt v. (BStBl I S. 662). Er ist auf alle
offenen Fälle anzuwenden. Den Erlass finden Sie auf der
Homepage des
BMF.
Eine Aufnahme in die NWB Datenbank
erfolgt in Kürze.
Quelle: BMF online (Ls)
Fundstelle(n):
NWB JAAAG-96909