Online-Nachricht - Freitag, 12.10.2018

Vorsicht Falle | DSGVO - Fax von der "DAZ" (u.a. VZ Niedersachsen)

Zurzeit versucht eine Firma unter dem Namen "Datenschutzauskunft-Zentrale" (DAZ), Freiberufler und Unternehmen unter Berufung auf die DSGVO zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abos zu bewegen. Vor dieser Betrugsmasche warnen derzeit Verbraucherzentralen sowie diverse Landesbeauftragte für Datenschutz.

Hierzu führt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI MV) weiter aus:

In ihren (Fax-)Anschreiben versucht die "DAZ", Unternehmer zu dem Erwerb ihres "Leistungspakets Basisdatenschutz" für jährlich 498 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu bewegen. Zu diesem Zweck verweist die "DAZ" auf die erhöhten Nachweis- und Dokumentationspflichten für Unternehmer nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO).

Der LfDI MV weist darauf hin, dass Unternehmer als Verantwortliche zwar nachweisen müssen, dass sie die Vorschriften der DS-GVO einhalten. Hierfür ist ein Vertragsabschluss mit der "DAZ" aber nicht erforderlich. So sind die dort beworbenen Formulare unter anderem für die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses kostenlos zum Download unter www.datenschutz-mv.de erhältlich.

Hinweis:

Ignorieren Sie das Schreiben. Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität.

Quellen: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen sowie Mecklenburg-Vorpommern.

Fundstelle(n):
NWB KAAAG-96738